
Was muss alles auf einem Bewirtungsbeleg stehen?
Blogbeitrag 1: Was muss alles auf einem Bewirtungsbeleg stehen?
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Gesetzliche Grundlagen
- Pflichtangaben auf einem Bewirtungsbeleg
3.1 Name und Anschrift der Gaststätte
3.2 Datum und Uhrzeit der Bewirtung
3.3 Art und Umfang der Bewirtung
3.4 Name des bewirteten Unternehmens/Gästes
3.5 Zweck der Bewirtung
3.6 Name und Unterschrift des Bewirtenden
3.7 Rechnungsbetrag und Umsatzsteuer - Unterschiede zu einer normalen Quittung
- Fazit
1. Einleitung
Ein Bewirtungsbeleg ist unverzichtbar, wenn Unternehmen die Kosten einer geschäftlichen Bewirtung steuerlich absetzen möchten. Doch welche Informationen müssen auf einem solchen Beleg stehen? In diesem Beitrag klären wir alle Pflichtangaben und worauf Sie achten müssen, um steuerliche Vorteile zu sichern.
2. Gesetzliche Grundlagen
Die Pflichtangaben für Bewirtungsbelege sind in der deutschen Abgabenordnung (AO) sowie den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes (UStG) geregelt. Die Finanzämter prüfen solche Belege oft besonders genau, da sie häufig als Nachweis für Betriebsausgaben herangezogen werden.
3. Pflichtangaben auf einem Bewirtungsbeleg
3.1 Name und Anschrift der Gaststätte
Der Name und die Anschrift der Gaststätte müssen deutlich auf dem Beleg ersichtlich sein. Dies dient zur Identifizierung des Bewirtungsortes und ermöglicht eine klare Zuordnung der Bewirtungsausgaben.
3.2 Datum und Uhrzeit der Bewirtung
Datum und Uhrzeit der Bewirtung helfen, den Vorgang zeitlich einzuordnen. Das Finanzamt kann so erkennen, ob die Bewirtung im Rahmen einer geschäftlichen Tätigkeit stattfand.
3.3 Art und Umfang der Bewirtung
Die auf dem Beleg aufgelisteten Speisen und Getränke müssen genau bezeichnet werden, z. B. „2x Pasta Bolognese“ statt „2x Mittagessen“. Das Finanzamt verlangt diese Detaillierung, um sicherzustellen, dass die Ausgaben plausibel sind.
3.4 Name des bewirteten Unternehmens/Gästes
Die Namen der Gäste oder des Gästeunternehmens müssen vermerkt werden, um die betriebliche Veranlassung zu dokumentieren. Dies ist vor allem wichtig, um den Bezug zur geschäftlichen Tätigkeit nachzuweisen.
3.5 Zweck der Bewirtung
Der Zweck der Bewirtung (z. B. „Kundengespräch“ oder „Verhandlung mit Lieferant“) ist verpflichtend. Hiermit wird der geschäftliche Anlass der Bewirtung nachgewiesen.
3.6 Name und Unterschrift des Bewirtenden
Der Bewirtende muss den Beleg eigenhändig unterschreiben. Dies dient als Bestätigung der Angaben und ist eine der häufigsten Fehlerquellen, da diese Angabe oft vergessen wird.
3.7 Rechnungsbetrag und Umsatzsteuer
Der Beleg muss den Rechnungsbetrag sowie die ausgewiesene Umsatzsteuer enthalten. Damit wird die Absetzbarkeit der Vorsteuer ermöglicht.
4. Unterschiede zu einer normalen Quittung
Ein Bewirtungsbeleg enthält mehr Angaben als eine einfache Quittung, z. B. die Angabe der Gäste und den Zweck der Bewirtung. Diese zusätzlichen Angaben sind notwendig, um den Nachweis der betrieblichen Veranlassung zu führen.
5. Fazit
Die Einhaltung der Pflichtangaben auf einem Bewirtungsbeleg ist essenziell, um Steuerprobleme zu vermeiden. Nutzen Sie Tools wie Bewirtungsbelege.net, um Belege fehlerfrei zu erstellen. Ein vollständig ausgefüllter Bewirtungsbeleg schützt Ihr Unternehmen vor steuerlichen Nachteilen und sorgt dafür, dass Sie keine Betriebsausgaben verlieren.