Bewirtungsbeleg im Restaurant – das musst du beachten (inkl. Vorlage)
Bewirtungsbeleg im Restaurant – was ist wichtig für die Steuer?
Du hast geschäftlich in einem Restaurant gegessen und willst die Kosten steuerlich geltend machen? Dann reicht die Restaurantrechnung alleine nicht aus. Du brauchst zusätzlich einen korrekt ausgefüllten Bewirtungsbeleg. Hier erfährst du, was genau erforderlich ist – inklusive Vorlage & Tool.

Reicht die Restaurantrechnung als Nachweis?
Nein – selbst wenn du eine ausführliche Rechnung vom Restaurant bekommst, brauchst du für das Finanzamt zusätzlich einen formellen Bewirtungsbeleg. Dieser muss folgende Angaben enthalten:
- Ort und Datum der Bewirtung
- Teilnehmer (vollständige Namen)
- Konkreter Anlass der Bewirtung
- Unterschrift des Gastgebers
- Verweis auf die beigefügte Restaurantrechnung
Was muss auf der Restaurantrechnung stehen?
Damit die Rechnung vom Restaurant steuerlich anerkannt wird, muss sie – je nach Betrag – bestimmte Pflichtangaben enthalten:
- Unter 250 €: Name und Anschrift des Restaurants, Datum, Leistungsbeschreibung, Gesamtbetrag
- Über 250 €: Zusätzlich erforderlich: Name & Anschrift des Rechnungsempfängers (deines Unternehmens), Steuersatz & Steuerbetrag, fortlaufende Rechnungsnummer
Typische Fehler bei Bewirtung im Restaurant
- Nur Kassenbon eingereicht, ohne formellen Bewirtungsbeleg
- Anlass der Bewirtung unklar oder fehlt ganz
- Teilnehmer nicht benannt
- Rechnung auf falsche Person oder privat ausgestellt
Vorlage für Restaurant-Bewirtung herunterladen
Unsere kostenlose Vorlage kannst du am Computer ausfüllen oder ausdrucken und vor Ort im Restaurant handschriftlich ausfüllen:
Du willst dir das Ausfüllen sparen?
Nutze unser kostenloses Online-Tool, um in unter 2 Minuten einen vollständigen Bewirtungsbeleg zu erstellen. Einfach Beleg hochladen, Anlass & Teilnehmer eintragen – fertig!
Häufige Fragen zum Bewirtungsbeleg im Restaurant
Was ist der Unterschied zwischen Restaurantrechnung und Bewirtungsbeleg?
Die Rechnung kommt vom Restaurant und dokumentiert die Leistung. Der Bewirtungsbeleg ist dein Nachweis über den Anlass und die Teilnehmer – er kommt von dir und ergänzt die Rechnung.
Muss der Bewirtungsbeleg unterschrieben sein?
Ja, der bewirtende Unternehmer oder Mitarbeiter muss den Beleg unterschreiben – entweder handschriftlich oder digital.
Gilt das auch bei Fastfood, Lieferservice oder Imbiss?
Grundsätzlich ja, sofern es sich um eine geschäftlich veranlasste Bewirtung handelt. Das gilt auch bei Geschäftsreisen oder Meetings außer Haus.
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Inhaltsverzeichnis
- Bewirtungsbeleg im Restaurant – was ist wichtig für die Steuer?
- Reicht die Restaurantrechnung als Nachweis?
- Was muss auf der Restaurantrechnung stehen?
- Typische Fehler bei Bewirtung im Restaurant
- Vorlage für Restaurant-Bewirtung herunterladen
- Du willst dir das Ausfüllen sparen?
- Häufige Fragen zum Bewirtungsbeleg im Restaurant
- Was ist der Unterschied zwischen Restaurantrechnung und Bewirtungsbeleg?
- Muss der Bewirtungsbeleg unterschrieben sein?
- Gilt das auch bei Fastfood, Lieferservice oder Imbiss?
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